Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Zwei Löwen

AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTS

Die Zwei Löwen UG nachfolgend Die Zwei Löwen genannt weist Sie darauf hin, dass Ihre Reservierung rechtsverbindlich ist. Ein Widerrufsrecht (sog. Widerrufsfrist) gilt bis zu 1 Tag nach Reservierung, gilt jedoch nicht für Verträge, die Sie mit Die Zwei Löwen abschließen.

  1. ANWENDBARKEIT

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Vereinbarungen über Mietobjekte, Hotelzimmer und sonstige Einrichtungen, die von Die Zwei Löwen vermietet werden.

1.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnen „Mieter“ und „Sie“ die Person, die mit Die Zwei Löwen einen Vertrag über die Anmietung/Nutzung eines Mietgegenstandes und/oder eines Hotelzimmers abschließt. Der Begriff „Nutzer“ (nachfolgend auch „Gast“ genannt) bezeichnet den Mieter und die vom Mieter benannten Personen, die das Mietobjekt und/oder die Hotelzimmer und/oder sonstigen Einrichtungen nutzen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet Ihres (vorherigen) Hinweises auf etwaige eigene Geschäftsbedingungen oder auf andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Alle anderen Geschäftsbedingungen, auf die Sie sich beziehen, widerspricht Die Zwei Löwen.

1.4 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

  1. RESERVIERUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Die Zwei Löwen nehmen nur Reservierungen von Personen entgegen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Reservierungen von Minderjährigen sind ungültig.

2.2 Die Zwei Löwen behalten sich vor, abweichende Reservierungen, insbesondere von Gruppen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder mit besonderen Bedingungen zu versehen.

2.3 Nach Erhalt Ihrer Reservierungsanfrage sendet Ihnen Die Zwei Löwen innerhalb von 1 Tag eine automatisierte Bestätigung zu. Sie müssen es sofort nach Erhalt auf Richtigkeit prüfen. Abweichungen sind Die Zwei Löwen unverzüglich zu melden.

2.4 Wenn Sie 1 Tag nach der Reservierungsanfrage keine Bestätigung/Rechnung erhalten haben, müssen Sie sich unverzüglich mit der Reservierungsabteilung in Verbindung setzen, da Sie sonst die Reservierung nicht in Anspruch nehmen können.

2.5 Der Vertrag zwischen Ihnen und Die Zwei Löwen kommt zustande, sobald Die Zwei Löwen Ihnen die Reservierung bestätigt hat.

2.6 Der Vertrag regelt die Vermietung von Mietwohnungen und/oder Hotelzimmern und/oder sonstigen Freizeiteinrichtungen. Es handelt sich also um einen befristeten Vertrag.

 

  1. VERTRAGSÄNDERUNGEN

3.1 Wollen Sie nach Zustandekommen des Vertrages Änderungen vornehmen, so ist Die Zwei Löwen nicht verpflichtet, diesen zuzustimmen. Die Zwei Löwen entscheiden nach freiem Ermessen, ob und in welchem ​​Umfang Änderungen akzeptiert werden. Die Annahme solcher Änderungen durch Die Zwei Löwen kann von der Zahlung einer angemessenen Änderungsgebühr durch Sie abhängig gemacht werden.

3.2 Änderungen des Ankunftsdatums und/oder -ortes sind normalerweise innerhalb von 5 Tagen bevor Ankunft nicht gestattet.

3.3 Wenn Sie nach Inkrafttreten eines Vertrags einen Teil dieses Vertrags kündigen möchten, gelten die in Kapitel 14 dargelegten Stornierungsbedingungen.

3.4 Muss Die Zwei Löwen eine von Ihnen gebuchte Reservierung hinsichtlich des Zimmers oder der Art und/oder Lage des Hotelzimmers/Appartements ändern, kann Die zwei Löwen selbst eine Alternative anbieten.

  1. EINHALTUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

4.1 Dem Mieter und anderen Nutzern ist es nicht gestattet, die Mietsache und/oder die Hotelzimmer an andere als die im Vertrag genannten Personen, unter welchem ​​Namen und aus welchem ​​Grund auch immer, zu überlassen, es sei denn, dies erfolgt schriftlich mit Die Zwei Löwen hat sich bereit erklärt.

4.2 Der Mieter ist verpflichtet, alle Namen anderer Nutzer der Mietsache und/oder des Hotelzimmers auf dem Anmeldeformular anzugeben.

4.3 Bis zum Reisebeginn können Sie von Dritten die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag verlangen. In diesem Fall haften sowohl Sie als auch der neue Mieter als Gesamtschuldner für die Reisekosten und Nebenkosten. Für den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten könnte in diesem Fall eine Pauschale von 50 Euro veranschlagt werden.

  1. PREISE

5.1 Sie schulden Die Zwei Löwen den vereinbarten Mietpreis laut Buchungsbestätigung und Rechnung.

5.2 Rabatte und/oder Sonderangebote können nicht nachträglich nach erfolgter Buchung gewährt werden.

5.3 Sofern nicht anders angegeben, enthalten alle Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer.

5.4 Die entsprechenden Reservierungscodes sind direkt bei der Reservierung (telefonisch) oder (per Internet) einzugeben.

5.5 Werden nach Vertragsschluss und Reiseantritt mehr als vier Monate später die Umsatzsteuer und/oder Abgaben (zB Kurtaxe) aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften erhöht, so wird der Reisepreis ebenfalls erhöht um den gleichen Prozentsatz erhöht werden, wie die Erhöhung der Umsatzsteuer und/oder Abgaben (z. B. Kurtaxe); Die Zwei Löwen geben diese Erhöhung spätestens 21 Tage vor Reiseantritt bekannt.

  1. ZUSÄTZLICHE KOSTEN

6.1 Der Kurtaxe-Beitrag wird von der jeweiligen Gemeinde/Stadt festgelegt. Sie/Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, an Die Zwei Löwen den jeweils geltenden Kurtaxensatz der jeweiligen Gemeinde/Stadt zu entrichten.

  1. ZAHLUNGEN

7.1 Bei Reservierungen, die mehr als 5 Tage vor Anreise erfolgen, müssen 100 % des Restbetrags des Mietpreises bis spätestens 5 Tage vor dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Aufenthaltsbeginn bei Die Zwei Löwen eingegangen sein.

7.2 Bei einer Reservierung innerhalb von 5 Tagen vor Anreise sind 100 % des Gesamtpreises sofort zu zahlen. Ist der ausstehende Betrag bei Ankunft noch nicht auf dem Bankkonto von Die Zwei Löwen gutgeschrieben, ist der (Rest-)Betrag sofort vor Ort zu zahlen, es sei denn, der Kunde kann vor Anreise nachweisen, dass der (Rest-)Betrag korrekt gutgeschrieben wurde. Erfolgt keine Zahlung gemäß Vorstehendem, ist Die Zwei Löwen berechtigt, Ihnen die Nutzung der Mietsache und/oder des Hotelzimmers und/oder sonstiger Einrichtungen zu verweigern. Sollte sich später herausstellen, dass die Überweisung bereits von Ihnen getätigt wurde und der Betrag bei Ihrer Ankunft noch nicht auf dem Bankkonto von Die Zwei Löwen gutgeschrieben wurde, wird Ihnen der zusätzlich gezahlte Betrag rückwirkend erstattet.

7.3 Erfolgt die Zahlung der Ihnen in Rechnung gestellten Beträge nicht fristgerecht, geraten Sie unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Bei nicht (fristgerechter) Zahlung behält sich Die Zwei Löwen das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall haften Sie für alle Schäden, die Die Zwei Löwen dadurch erleiden oder erleiden werden, einschließlich aller Schäden. Darin enthalten sind alle Kosten, die Die Zwei Löwen im Zusammenhang mit Ihrer Reservierung und Stornierung entstehen. Hinsichtlich möglicher Stornokosten wird auf die Regelungen in Artikel 14 verwiesen.

7.4 Die Zwei Löwen ist jederzeit berechtigt, Forderungen gegen Sie, gleich aus welchem ​​Rechtsgrund, mit von Ihnen gezahlten Beträgen, gleich aus welchem ​​Rechtsgrund, aufzurechnen.

  1. AN- UND ABREISE

8.1 Das Mietobjekt kann am vereinbarten Anreisetag gemäß Reservierungsbestätigung ab 15.00 Uhr bezogen werden. Die Unterkunft ist am vereinbarten, in der Buchungsbestätigung angegebenen Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment gemäß den mit unserem Hausmeister bei Anreise vereinbarten Abreisemöglichkeiten zu räumen.

8.2 Wenn Sie den Vertrag mit Die Zwei Löwen über den vereinbarten Zeitraum hinaus fortsetzen möchten und Die Zwei Löwen damit einverstanden sind, ist Die Zwei Löwen jederzeit berechtigt, Ihnen ein anderes Mietobjekt/Hotelzimmer zu benennen.

8.3 Beendet der Gast die Nutzung des Mietobjekts und/oder des Apartments und/oder einer sonstigen Einrichtung vor Ablauf des vereinbarten Datums, das auf der Reservierungsbestätigung angegeben ist, hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) der Miete und/oder oder Kosten durch Die Zwei Löwen. Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben und Ihre Stornierung den Anforderungen der Versicherungsgesellschaft entspricht, können Sie bei der Versicherungsgesellschaft einen Anspruch auf vorzeitige Abreise geltend machen.

  1. HAUSORDNUNG

9.1 Alle Gäste haben sich an die von Die Zwei Löwen aufgestellte Hausordnung zu halten. Die Hausordnung kann bei der Ankunft an der Rezeption angefordert werden und liegt zur Information im Gebäude an verschiedenen Stellen aus.

9.2 Gemäß den behördlichen Vorschriften müssen sich Gäste auf Verlangen ausweisen. Können sich die Gäste nicht ausweisen, kann Die Zwei Löwen entscheiden, die Gäste nicht zu beherbergen.

9.3 Jedes Mietobjekt darf maximal mit der Personenzahl belegt werden, die auf der Reservierung von Die Zwei Löwen für das jeweilige Mietobjekt angegeben ist.

9.4 Die Zwei Löwen behalten sich Änderungen der Funktion und der Öffnungszeiten vor. Für notwendige Wartungsarbeiten gestattet der Gast während seines Aufenthalts die Durchführung von Wartungsarbeiten an seiner gemieteten Unterkunft oder sonstigen Einrichtungen.

9.5 Der Mieter hat das Ferienobjekt in besenreinem Zustand zurückzugeben (d. h. Müll/Glas nicht zurücklassen, sondern in den Müll-/Glascontainer werfen).

9.6 Bei Verstoß gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Hausordnung niedergelegten Regelungen in einer Weise, die eine sofortige Kündigung des Vertrages rechtfertigt und/oder bei Nichtbefolgung der Weisungen des Personals die Zwei Löwen haben diesbezüglich das Recht, jeden anderen Nutzer unverzüglich aus dem Gebäude zu verweisen. Die Zwei Löwen behält sich in diesem Fall den Anspruch auf Mietzins vor, muss sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie den Nutzen anrechnen, den Die zwei Löwen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung zieht.

9.7 Wenn die Verwaltung ernsthaft den Verdacht hat, dass der Mieter einer Mietsache rechtswidrig und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten handelt, ist die Verwaltung berechtigt, sich Zutritt zur Mietsache zu verschaffen.

  1. HAUSTIERE

10.1 Haustiere sind grundsätzlich gegen eine zusätzliche Gebühr erlaubt (dies wird zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt, wenn Gäste angeben, dass sie ein Haustier mitbringen möchten).

10.2 Ausgenommen sind Tiere, die zur Betreuung benötigt werden (Blindenhunde).

  1. VERWENDUNG DES MIETGUTS; INVENTAR

11.1 Der Mieter und/oder Nutzer und seine Begleitpersonen haften persönlich für die Strafverfolgung auf seiner Seite und auf Seiten seiner Begleitpersonen innerhalb und in der Nähe des Mietobjekts und/oder des Hotelzimmers und/oder anderer Einrichtungen Im Gebäude, zur Nutzung der Mietsache und/oder des Hotelzimmers und des dazugehörigen Inventars.

11.2 Darüber hinaus haftet der Mieter stets persönlich für Schäden durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder der Mietsache, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht ihm, anderen Benutzern oder Betreuern zuzurechnen ist. Vom Mieter zu vertretende Schäden sind vom Mieter Die Zwei Löwen unverzüglich zu melden und vor Ort zu ersetzen.

  1. ACHTUNG

12.1 Die Zwei Löwen können zu Beginn Ihres Aufenthaltes eine Anzahlung verlangen. Die Kaution beträgt maximal 500 € pro Mietobjekt und/oder Hotelzimmer.

12.2 Die Kaution dient als Sicherheit für Schäden und/oder Kosten – im weitesten Sinne des Wortes – die Die Zwei Löwen entstehen können, wenn ein Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

12.3 Mangels unverzüglicher Kautionszahlung ist Die Zwei Löwen berechtigt, dem Mieter und/oder den Nutzern und deren Begleitpersonen den Zutritt zur Mietsache und/oder dem Hotelzimmer sowie die Nutzung der Mietsache und/oder des Hotels zu untersagen Zimmer.

12.4 Wenn Sie die Anzahlung nicht leisten, ist Die Zwei Löwen ebenfalls berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen (stornieren).

12.5 Die Kaution oder ein etwaiger Restbetrag wird von Die Zwei Löwen dem Mieter bzw. den Nutzern und deren Begleitpersonen nach Abzug von Ansprüchen (Schäden am Inventar/am Mietobjekt und/oder sonstige Kosten) erstattet. Etwaige (weitere) Ersatzansprüche erlöschen durch diese Rückzahlung nicht.

  1. INTERNETNUTZUNG

13.1 Die Zwei Löwen stellt den Nutzern und ihren Begleitpersonen in der gesamten Apartmentanlage einen Internetzugang über WLAN-Netzwerke zur Verfügung.

13.2 Die Zwei Löwen stellt dem Mieter die für die Nutzung des Internets erforderliche Hard- und Software nicht zur Verfügung. Der Mieter bringt alle notwendige Hard- und Software mit. Der Mieter ist verantwortlich für die richtige Verwendung der Einstellungen, Peripheriegeräte und deren Anschlüsse sowie für Maßnahmen zum Schutz des Computers oder des Betriebssystems. Insbesondere muss er seinen Computer mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall ausstatten.

13.3 Die Zwei Löwen haften nicht für Vermögensschäden, die durch einfache Fahrlässigkeit durch die Nutzung des Internets oder durch Störungen des Netzes verursacht wurden. Eine weitergehende gesetzliche Haftungsentlastung zugunsten von Die Zwei Löwen wird hierdurch nicht eingeschränkt. § 18 dieser AGB bleibt von § 13.3 Satz 1 unberührt.

13.4 Der Mieter/Nutzer und seine Begleitpersonen werden sich bei der Nutzung des Internets so verhalten, wie es von einem verantwortungsvollen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden kann; sie werden bei der Nutzung des Internets die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Der Mieter/Nutzer und seine Begleitpersonen haben insbesondere Handlungen zu unterlassen, die Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere wird der Mieter darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Filesharing-Netzwerken zum rechtswidrigen Herunterladen von Musik- oder Filmmaterial strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und seine Person begründen können Gefährten. Die Zwei Löwen weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für eine mögliche Rechtsverletzung ist und dass es auch auf andere Weise zu Rechtsverletzungen kommen kann.

13.5 Wird ein Rechtsverstoß oder sonstiger Missbrauch des Internetzugangs durch den Mieter oder seine Begleitperson festgestellt oder vermutet, ist Die Zwei Löwen berechtigt, den Internetzugang ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren.

13.6 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er gegenüber dem Verletzer für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets haftet, auch wenn diese durch den Mieter/Nutzer und seine Begleitpersonen begangen werden. Wird Die Zwei Löwen vom Geschädigten für Handlungen des Mieters oder seiner Begleiter in Anspruch genommen, stellt der Mieter Die Zwei Löwen schadlos.

  1. STORNIERUNGSGEBÜHREN

14.1 Bei Stornierung einer Reservierung fallen Stornierungsgebühren an. Diese Kosten betragen bei einer Stornierung bis 5 Tage vor der Reservierung 0 % der Gesamtkosten, bei einer Stornierung danach 100 % der Gesamtkosten. Es obliegt Ihnen, Die Zwei Löwen nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist.

14.2 Wenn Sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Ankunftsdatum ohne weitere Ankündigung erscheinen, wird Ihr Fernbleiben als Nichterscheinen gewertet. Die Kosten für ein Nichterscheinen sind die Gesamtkosten.

  1. HÖHERE GEWALT UND ÄNDERUNGEN

15.1 Kann Die Zwei Löwen den Vertrag aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllen, kann Die Zwei Löwen Ihnen ein Alternativangebot (für ein anderes Mietobjekt/anderen Zeitraum etc.) unterbreiten.

15.2 Höhere Gewalt auf Seiten von Die Zwei Löwen liegt vor, wenn die Ausführung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft durch Umstände verhindert wird, die außerhalb der Kontrolle von Die Zwei Löwen liegen. Dazu gehören Kriegsgefahr, Streiks, Blockaden, Feuer, Überschwemmungen und andere Störungen und Zwischenfälle.

15.3 Sie haben das Recht, das Ersatzangebot abzulehnen. Wenn Sie das Ersatzangebot ablehnen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ersatzangebots mitteilen. In diesem Fall hat Die Zwei Löwen das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Sie haben dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung der Miete/des bereits gezahlten Teils der Miete. In diesem Fall ist Die Zwei Löwen zu keiner Entschädigung verpflichtet.

  1. STORNIERUNG

16.1 Die Zwei Löwen ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn personenbezogene Daten von Ihnen und/oder anderen Nutzern bei einer Reservierung unvollständig und/oder falsch angegeben werden und diese Daten trotz angemessener Frist nicht bereitgestellt werden eine Warnung. In diesem Fall hat das Hotel Anspruch auf Ersatz des durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen Schadens.

  1. HAFTUNG

17.1 Die Zwei Löwen haften nicht für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Safes im Zimmer/Appartement), Verlust oder Beschädigung von Sachen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthaltes in unserem Hotel und/oder der Anmietung entstehen /Nutzung einer Mietwohnung und/oder eines Hotelzimmers und/oder anderer Einrichtungen von Die Zwei Löwen.

17.2 Die Haftung für Schäden aus entgangenem Reisevergnügen oder aufgrund von Betriebsunterbrechung und sonstigen Folgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus übernimmt Die Zwei Löwen grundsätzlich keine Haftung für Schäden, für die Ersatzansprüche aus einer Reiseversicherung und/oder einer Reiserücktrittsversicherung oder einer anderen Versicherung geltend gemacht werden können.

17.3 Die Zwei Löwen haften nicht für Störungen oder Mängel von Leistungen Dritter.

17.4 Die Haftung für Sachschäden ist in jedem Fall auf maximal € 1.000,- pro Mieter/Nutzer und Aufenthalt begrenzt.

17.5 Sie haften für alle Verluste und/oder Schäden an der Mietsache und/oder dem Hotelzimmer und/oder dem Eigentum von Die Zwei Löwen, die von Ihnen und/oder anderen Nutzern während der Nutzung verursacht werden, sei es als Folge einer Handlung oder Unterlassung durch Sie und/oder Dritte, die sich mit Ihrer Erlaubnis auf dem Gelände aufhalten. Dies gilt nicht für eine rechtswidrige Haftung von Nutzern und/oder Dritten.

17.6 Sie stellen Die Zwei Löwen von allen Ansprüchen wegen Schäden Dritter frei, die (mit) auf eine Handlung oder Unterlassung von Ihnen, anderen Nutzern, Ihren Mitreisenden oder Dritten zurückzuführen sind, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Hotelgelände aufhalten.

17.7 Die Haftung von Die Zwei Löwen ist für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche grundsätzlich ausgeschlossen.

17.8 Die Zwei Löwen haften nicht für Lärmbelästigung durch Dritte oder andere Gäste.

17.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus Kardinalpflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Die Zwei Löwen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen von Die Zwei Löwen. Darüber hinaus gelten diese Haftungsbeschränkungen bei sonstigen Schäden nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von Die Zwei Löwen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Die Zwei Löwen.

  1. BESCHWERDEN

18.1 Trotz der Bemühungen von Die Zwei Löwen kann es vorkommen, dass Sie eine berechtigte Beschwerde bezüglich Ihres Aufenthaltes haben. In erster Linie müssen Sie diese Beschwerde direkt und lokal melden. Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet worden sein, haben Sie bis zu einem Monat nach Ihrer Abreise aus dem Hotel Zeit, Ihre Beschwerde schriftlich an: Die Zwei Löwen, info@diezweilowen.com zu richten. Sollte auch dies nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde an die Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission zu richten. Diese Frist gilt auch für die Geltendmachung deliktischer Ansprüche. Ihre Beschwerde wird mit größter Sorgfalt bearbeitet. Im Übrigen gilt für alle vertraglichen Ansprüche eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

  1. REISEDOKUMENTE

19.1 Sie sind dafür verantwortlich, die am Zielort erforderlichen gültigen Reisedokumente mit sich zu führen. Die Zwei Löwen haften nicht für die Folgen des Nichtbesitzes der richtigen Reisedokumente.

  1. DATENSCHUTZ

20.1 Für unsere Gästeverwaltung sind personenbezogene Daten erforderlich. Die Daten dienen der Verwaltung unserer Gäste.

20.2 Auf Ihren Wunsch werden wir Ihre Daten berichtigen, ändern, löschen oder sperren, wenn beispielsweise die Daten sachlich unrichtig sind. Dies kann dazu führen, dass Sie unsere Dienste oder einen Teil unserer Dienste nicht mehr nutzen können. Sie haben das Recht, von uns Auskunft darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Daten können für Informationen und Angebote unserer und verwandter Produkte und Dienstleistungen verwendet werden, auch in Kombination mit interessanten Daten anderer Unternehmen. Wenn Sie interessante Angebote in den Informationen von Die Zwei Löwen nicht schätzen, teilen Sie uns dies bitte mit: Die Zwei Löwen, info@diezweilowen.com .

  1. ALLGEMEINES

21.1 Die Zwei Löwen werden ihre Korrespondenz digital versenden, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich.

21.2 Die Zwei Löwen haften nicht für offensichtliche Druck- oder Satzfehler.

21.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen machen alle früheren Veröffentlichungen ungültig.